Briefe + Antworten !
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| Schreiben vom Ministerpräsidenten Herrn Christian Wulff vom 23.12.2004 Herr Ministerpräsident Wulff weist auf "die erforderlichen Rechtsgrundlagen hin", signalisiert große Bereitschaft sich in Niedersachsen mit den Thema zu beschäftigen "und erwartet breite Bereitschaft der Berufsangehörigen". |
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Kommentar des Fördervereins:
Die erforderlichen Rechtsgrundlagen können wir einbringen, über die Bereitschaft des Ministerpräsidenten freuen wir uns, die Bereitschaft der Pflegenden sollte alle Pflegekräfte noch einmal zum Nachdenken anregen. |
| Schreiben vom Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Sigmar Gabriel vom 16.12.2004 Der Faktionsvorsitzende Herr Gabriel weist darauf hin: "das Berufsverbände und Gewerkschaften zum jetzigen Zeitpunkt die Ziele der Pflege besser vertreten können", trotzdem wird er unser Anliegen im Fraktionsarbeitskreis Soziales erörtern. |
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Kommentar des Fördervereins:
Gewerkschaften machen Tarifpolitik, das ist keine Aufgabe einer Kammer. |
| Schreiben von Abgeordneten des nieders. Landtages vom Dezember 2004 Grundsätzlich verweisen alle darauf, dass unser Anliege im zuständigen Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit erörtert werden muss.I Ist es überhaupt rechtlich möglich für Pflegende eine Kammer zu haben? Gibt es überhaupt Vorbehaltstätigkeiten? Ist Pflege ein freier Beruf? Bis lang ging es ohne Kammer, warum Jetzt! usw. |
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Kommentar des Fördervereins:
Alle Fragen die uns nun gestellt werden, sind bei Gründung anderen Kammern auch gestellt worden und positiv im Sinne einer Kammergründung beantwortet worden. |
Sehr geehrte Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
mit dem heutigen Schreiben möchten wir, der Förderverein zur Errichtung einer Pfrlegekammer in
Niedersachsen e.V., Ihr Intresse an unserem Anliegen wecken, trotz all Ihrer anderen Pflichten und
Inanspruchnahme.
Wir möchten über einen mehrstufigen Weg von allgemeiner zu spezieller Information letztendlich ein
großes Politikerintresse initiieren, um unserem Ziel, eine Pflegekammer in Niedersachsen zu errichten,
näher zu kommen.
Wie kann man im Zeitalter des Abbaues verkrusteter Strukturen nur dieses Ansinnen vorbringen, wird
vielleicht Ihr erster Gedanke sein!
Ich hoffe, mit der Nennung einiger Fakten, zumindest einen kleinen Spalt in Ihre "Gedankentür" zu setzen,
so dass ein offener sachlicher Diskurs beginnen kann.
Übrigens, bei allen Bedenken, finde ich kein Zeitpunkt für die Diskussion besser, als den jetzigen.
Durch die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen, werden trotzdem öffentlich-rechtliche
Aufgaben weiterhin zu erledigen sein, die nun von verschiedenen Ministerien zu übernehmen sind. So
äußerte sich z.B. der FDP Fraktionsvorsitzende, Dr. med. Philipp Röseler in einem Interview mit den
niedersächsischen Ärzteblatt 12 / 2003, ".. man muss dafür sorgen, dass die freien Berufe freie Berufe
bleiben" und weiter".. Restbestände der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirksregierung
könnte die Ärztekammer übernehmen,"
Zu Ihrer Information ein kurzer Überblick über die bisherigen Aktivitäten zur Schaffung einer
Pflegekammer:
1993 Große Anfrage der CDU zur Kammer für Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz
1994 Gutachten zur Errichtung einer Pflegekammer von Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz (Hamburg)
im Auftrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (ALL) Abgeordnetenhaus Berlin.
1995 Gründung der Nationalen Konferenz, Mitglieder aus allen Pflegeverbänden, Pflegegewerkschaft,
Arbeitsgemeinschaft der Länder schließen sich zu einer Initiative zur Gründung einer Pflegekammer
zusammen.
1996 CDU Faktion im Saarland,
Antrag zur Errichtung einer Pflegekammer mit Unterstützung der Grünen
1996 Gesetzesentwurf der SPD für ein Bayerisches Pflegekammergesetz in Bayern
1998 Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Berlin
zur Schaffung einer Pflegekammer
1998 Zur einheitlichen Darstellung der Pflegeverbände, Gründung des Deutschen Pflege-
rates (DPR), seit 2003 eingetragener Verein, alle einschlägigen Berufsverbände sind
vertreten. Notwendig war diese Gründung, da gemäß § 137 SGB V vom 20.12.1988, in
der Qualitätssicherung ... Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe mitbeteiligt
werden müssen.
2004 Strausberger Erklärung des DPR
Situation Niedersachsen:
Seit 1998 gibt es einen Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer e.V.. Der Verein ist Mitglied im
niedersächsischen Pflegerat, im Norddeutschen Zentrum für Pflege und der Nati-onalen Konferenz. Der
Verein hat im Jahr 2003, drei pflegepolitische Abende anlässlich der Landtagswahlen in Niedersachsen, in
Hannover, Wilhelmshaven und Osnabrück durchgeführt.
Es werden immer wieder grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen eine Kammerbildung geäußert, diese
sind durch viele Rechtsgutachten entkräftet. Das Argument, eine Kammer ist nicht mehr zeitgemäß,
widerspricht der Errichtung der Psychotherapeutenkammer im Jahr 2000 in Niedersachsen.
Auszug aus dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales vom 29.Februar 2000.
Merk: Historische Stunde für Psychotherapeuten in Niedersachsen", anlässlich der konsstitu-
ierenden Sitzung des Errichtungsausschusses der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.
Vor der Erläuterung der Gründe für eine Pflegekammer in Niedersachsen, möchte ich noch
kurz die unterschiedlichsten Formen von Kammern aufzählen. Es gibt Wirtschaftskammern,
Arbeiter- Angestelltenkammer und Berufsständige Kammern, deren Vielfalt, Organisations-
form und Aufgaben teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Dadurch entstehen Diskussionen
u.a. um die Abschaffung der Industrie- und Handelskammern. Die Kammern
der freien Berufe, z.B. Ärztekammer, regeln auch die Altersversorgung ihrer Mitglieder.
Eine Kammer im orginären Sinne ist und sollte ein Organ sein, "das öffentlich rechtliche Aufgaben
übernimmt", sinngemäß zitiert nach H. Metzeler, Bundesverband freier Berufe (BFB). Sinngemäß weiter
zitiert, "Kammern üben eine Berufsaufsicht aus, was in gewerblichen Bereichen der Wirtschaft die
Gewerbeaufsichtsämter sind.
Wir wollen weder Freizeitmöglichkeiten der Mitglieder, noch die Altersversorgung übernehmen. Im
Rahmen unserer Tätigkeit als freier Beruf würde sich eine Pflegekammer in Niedersachsen durch folgende
Aufgaben auszeichnen:
° Überwachung einer Berufsordnung und Berufsethik
° Ausschnitt aus der Berufsordnung (BO) des Landes Bremen vom 1.10.2004 u.a.
... beim Umgang mit Patientinnen und Patienten:
a) deren Würde und Selbstbestimmungsrecht respektieren, sowie deren Privat-
sphäre achten.
b) über die beabsichtigten Pflegemaßnahmen, gegebenfalls über deren Alterna-
tiven und über die Beurteilung des Pflegezustandes in für die Patientin oder den
Patienten verständlicher und angemessener Weise zu informieren und insbe-
sondere das Recht, empfohlene Pflegemaßnahmen abzulehnen, respektieren.
d) den Mitteilungen der Patientin oder des Patienten gebührende Aufmerksamkeit
entgegen zu bringen und einer Patientenkritik sachlich begegnen.
° Beratung und Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren, z.B. Krankenpflegegesetz.
° Regelung der Gutachtertätigkeit, Benneung von Sachverständigen
° Regelung und Überwachung der Anerkennung beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung
° Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe, z.B. zur qualifizierten und quantita-
tiven Ausbildungssteuerung
° Disziplinierungen bei Verstößen gegen die BO
Sehr geehrte Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
diese Ausführungen sollten nur eine Einstimmung in das uns so wichtige Thema sein. Wir
werden Sie weiter informieren, um dann ein konkretes Anliegen zu formulieren.
Vielleicht haben Sie noch fragen oder Informationsbedarf?
Persönlich stehen ich und meine Vorstandskollegen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können uns auch im Internet unter www.pflegekammer-niedersachsen.de "besuchen".
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit zum Lesen bis hierhin genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Skibicki
Präsidentin