Dieser Kodex definiert den Anspruch, den die Pflegekammer an das professionelle Verhalten ihrer Mitglieder bei der Berufsausübung stellt. Er dient der ethischen Orientierung und als beruflicher Ratgeber in der Pflege.
Jedes Mitglied soll sich stets so verhalten, dass das von der Bevölkerung in das gesetzte Vertrauen in die professionelle Pflege gerechtfertigt wird, dass das Ansehen des Berufsstandes gewahrt und gefördert wird. Den gesundheitspflegerischen individuellen Bedürfnissen der Bevölkerung ist Rechnung zu tragen.
Jedes Mitglied ist für die Qualität der von ihn erbrachten Dienstleistung voll verantwortlich. Es soll bei der beruflichen Ausübung pflegerischer Tätigkeiten:
sich stets so verhalten, dass das Wohlbefinden von Patienten / Hilfsbedürftigen / Betreuten / Klienten gefördert und geschützt wird,
sicherstellen, dass in seinem Verantwortungsbereich nichts geschieht oder unterlassen wird, das sich nachteilig auf den Zustand oder die Sicherheit der Patienten / Hilfsbedürftigen / Betreuten / Klienten auswirken könnte,
jede Gelegenheit wahrnehmen, um sein berufliches Wissen und seine pflegerische Kompetenz zu erhalten und zu vermehren.
Defizite seiner pflegerischen Kompetenz erkennen und in einem solchen Fall an es delegierte Aufgaben ablehnen;
in unterstützender und kooperativer Weise mit Vertretern anderer Gesundheitsberufe zusammenarbeiten und deren speziellen Beitrag innerhalb des Gesundheitsteams respektieren und anerkennen,
die Kulturtraditionen, individuellen Werte und religiösen Gepflogenheiten von Patienten / Hilfsbedürftigen / Betreuten / Klienten berücksichtigen, entsprechenden vorgesetzten Personen oder offiziellen Stellen bekannt geben, dass aufgrund von Gewissenskonflikten in bestimmten Situationen profefessioneler Einspruch erhoben wird oder von einer Durchführungsverweigerung bestimmter Tätigkeiten Gebrauch gemacht wird,
jeglichen Missbrauch oder den Anschein eines Missbrauchs vermeiden,
Patienten / Hilfsbedürftigen / Betreuten / Klienten infolge seines freien Zuganges zu deren Eigentum, Wohnung oder Arbeitsplatz besteht,
erhaltende Informationen während der Ausübung professioneller Tätigkeiten vertraulich behandeln und diese nicht ohne Erlaubnis des Betroffenen oder deren gesetzlichen Vertreters publik machen, es sei denn, dass dies rechtlich oder gerichtlich, oder im gesellschaftlichen Interesse erforderlich ist,
Geschenke, Gefälligkeiten oder Einladungen zurückweisen, die als Einflussnahme zum Zwecke bevorzugter Behandlung ausgelegt werden können;
das Umfeld von Patienten / Hilfsbedürftigen / Betreuten / Klienten in Betracht ziehen und dessen Auswirkungen auf deren physisches, psychisches, spirituelles und soziales Wohlbefinden beachten; die vorhandenen Ressourcen berücksichtigen,
die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandard in der pflegerischen Praxis einfordern und bei Verletzung dieser Standards von der Durchführungsverweigerung Gebrauch machen sowie seine Vorgesetzten bzw. die entsprechenden Gesundheitsbehörden informieren;
auf der Basis beruflichen Wissens, beruflicher Erfahrung und Position andere Pflegepersonen beim Erwerb ihrer beruflichen Kompetenz unterstützen;
den Gebrauch beruflicher Titel bei der Förderung kommerzieller Produkte vermeiden, um die Unabhängigkeit beruflicher Begutachtung nicht zu kompromittieren.