Grundsatzprogramm für eine zu bildende

Pflegekammer in Niedersachsen

Präambel: Die Forderung nach Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im Sinne der beruflichen Selbstverwaltung ist nicht neu: Bereits 1903 hat Agnes Karl auf der Gründungsversammlung der Berufsorganisation für die Krankenpflegerinnen Deutschlands das Selbstverständnis der pflegerischen Profession definiert und jede Form der Fremdbestimmung abgelehnt. Die aktuellen und rasanten Strukturveränderungen im Gesundheitswesen verleihen der Dimension der Sicherung der pflegerischen Versorgung für die Gesellschaft eine weiterzunehmende Dringlichkeit.

Im internationalen Vergleich ist festzustellen, dass die Pflege in Deutschland eine Schlusslichtposition einnimmt und der europäischen Entwicklung hinterherläuft. In vielen Staaten gibt es Pflegekammern schon seit Jahren. Gravierende Unterschiede gibt es auch im Bereich der beruflichen Bildung.

Die Kammer für Pflegeberufe ist eine berufsständige Organisation, die von der zuständigen Regierung eines Bundeslandes (hier Niedersachsen) per Gesetz als öffentlich - rechtliche Personalkörperschaft errichtet werden kann. Ihre Hauptaufgabe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die beruflichen Belange der professionell Pflegenden zu entwickeln und zu vertreten.

Im Zuge der fortschreitenden Europäisierung ist es dringend erforderlich, dass die Bundesrepublik auf pflegeberuflicher Ebene nicht vollends in eine Sackgasse gerät, sondern sich dringlich der internationalen Entwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und damit der Selbstbestimmung der Pflegeberufe öffnet. Dies kann nur über die Errichtung von Kammern für Pflegeberufe in den einzelnen Bundesländern erfolgen.

BERUFSVERSTÄNDNIS:

Pflege ist Lebenshilfe und für die Gesellschaft unerlässliche Dienstleistung. Sie befasst sich mitgesunden (z.B. Gesundheitsförderung) und kranken Menschen und handelt Patientenorientiert.

Pflege leistet im Sinne einer Aktivierung Hilfen zur Erhaltung, Anpassung oder Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten.

Pflege ist eine abgrenzbare Disziplin mit einem eigenen Bereich von Kompetenzen und Fertigkeiten, welcher sie von anderen Fachgebieten des Gesundheitswesens eindeutig unterscheidet. Pflege ist für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlich. Pflege stützt sich in der Ausübung des Berufes und in der Forschung auf ihre eigene wissenschaftliche Basis und nutzt dabei die Erkenntnisse und Methoden aller Bezugswissenschaften. Die Praxisrelevanz von Forschung und Lehre sind genauso sicherzustellen wie der eigentliche Transfer neuer Erkenntnisse in die Praxis. Pflege ist als eigenständige Profession und selbständiger Teil des Gesundheitsdienstes für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die Planung, Ausführung und Bewertung der Pflege zuständig.

Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den erforderlichen und geplanten Pflegehandlungen bedarf eines definierten Qualitätsniveaus. Zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlicher Pflege, z.B. durch Nicht - Fachpersonal erscheint die Fixierung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben sinnvoll. Es ist aber deutlich herauszustellen, dass die Laienpflege unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Fürsorgeauftrages ist und daher in einem festzulegenden Rahmen unbedingt zu befürworten ist. Pflege ist eine abgrenzbare Disziplin mit einem eigenen Bereich von Kompetenzen und Fertigkeiten, welcher sie von anderen Fachgebieten des Gesundheitswesens eindeutig unterscheidet.


AUFGABEN DER KAMMER FÜR PFLEGEBERUFE:

Die Kammer für Pflegeberufe hat insbesondere folgende Aufgaben:

Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden durch unsachgemäße Pflege.

Unterstützung der Maßnahmen der Gesundheitsförderung zum Wohle der Allgemeinheit.

Beratung des Gesetzes- und Verordnungsgebers; Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren; Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Verwaltung.

Gutachtertätigkeit; Benennung von Sachverständigen.

Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben.

Implementierung und Durchsetzung einer für alle Angehörigen der Pflegeberufe in Niedersachsen gültige Berufsethik.

Förderung, Regelung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Abnahme von Prüfungen in staatlicher Beauftragung.

Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe in Niedersachsen. Vergabe von Lizenzen; Einleiten eines Berufsausübungsverbotes.

Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen.


RECHTLICHE GRUNDZÜGE DER PFLEGEKAMMER:

In ihrem begrifflichen und rechtsnatürlichen Ursprung ist die Kammer für Pflegeberufe eine öffentlich-rechtliche Körperschaft; welche die Angehörigen der Pflegeberufe auf genossenschaftlicher Basis zur eigenständigen Verwaltung ihrer berufsständigen Belange vereinigt. (Huber, 1953, S. 204).

Öffentlich-rechtliche Körperschaften dienen, wie alle Verwaltungseinheiten, stets auch öffentlichen Zwecken (Gallwas, 1994, S. 61; Wolff / Bachhop / Stober, 1987, S. 9;Huber, 1953, S. 185f.) und sie unterliegen als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung einergesetzlich geregelten Staatsaufsicht. Erichsen / Martens, 1981, S. 535f.; Forsthoff, 1973, S. 471 und 478).


SCHLUßBEMERKUNG:

Die Mitglieder des Fördervereins zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V. fordern die
Landesregierung auf, die Qualität und die Sicherung der Pflege zum Wohle der Menschen in Niedersachsen
zu sichern und aus diesem Grunde die Kammer für Pflegeberufe durch den Erlass eines entsprechenden
Gesetzes zu errichten.

Grundlagenliteratur und Informationsmöglichkeiten (siehe Literaturauswahl):

Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V.

Georg - Janßen - Str. 9 26419 Schortens

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