Die Errichtung einer Pflegekammer
Eine Pflegekammer ist eine berufsständige Institution auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Körperschaft.
Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und sind dann Pflichtmitglieder.
Ihre Hauptziele werden sein:
Die beruflichen Belange der Mitglieder der Pflegeberufe zum Wohle der Allgemeinheit zu wahren, zu fördern und zu vertreten.
1. Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern.
2. Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege.
3. Sicherheit für die BerufsinhaberInnen.
4. Verbindliche Berufsordnung und Berufsethik.
5. Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden.