Die Errichtung einer Pflegekammer
Eine Pflegekammer ist eine berufsständige Institution auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Körperschaft.
Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und sind dann Pflichtmitglieder.
Ihre Hauptziele werden sein:
Die beruflichen Belange der Mitglieder der Pflegeberufe zum Wohle der Allgemeinheit zu wahren, zu foerdern und zu vertreten.
1. Schutz der Bevoelkerung vor unsachgemaessen Pflegefehlern.
2. Qualitaetssicherung und Qualitaetserweiterung in der Pflege.
3. Sicherheit fuer die BerufsinhaberInnen.
4. Verbindliche Berufsordnung und Berufsethik.
5. Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden.